Nach der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung:

Was bedeutet die uneingeschränkte Verwirklichung des Kindeswohlvorrangs nach der UN-KRK im deutschen Recht?
Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz
Berlin 2010
Kurzbeschreibung: Anknüpfend an das im Jahr 2003 von der National Coalition herausgegebene Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Lorz prüft diese neue Expertise, inwiefern die Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) die uneingeschränkte Verwirklichung des Kindeswohlvorrangs nach der UN-Kinderrechtskonvention im deutschen Recht beeinflusst.
Die Expertise beschreibt die rechtlichen Implikationen für eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen gemäß Artikel 3 Abs. 1 der UN-KRK. Der Kindeswohlvorrang enthält eine völkerrechtliche Herausforderung, die bisher weithin außer Acht gelassen wird, obwohl sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, diesen Vorrang in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zu verwirklichen.